Finanzbuchhaltung

 

 

Aufbereitung der Unterlagen

 

  • Sortieren und Ordnen der Buchhaltungsbelege
  • Überprüfung der Eingangsrechnung hinsichtlich Umsatzsteuerliche Pflichtangaben
  • Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Aufarbeitung von Rückständen

 

Offene Postenverwaltung

 

  • Übersicht der aktuellen Verbindlichkeiten
  • Übersicht der aktuellen Forderungen
  • Abstimmung von Verrechnungskonten

 

Berichte und Auswertungen

 

  • Aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Erläuterung der Auswertungen
  • Streng Vertrauliche Behandlung Ihrer Daten

 

Fertigstellung der Unterlagen für den Jahresabschluss 

 

  • Erstellung von Daten CD
  • Auflistung der zu beachtenden Punkte
  • Zusammenstellung der Unterlagen
  • Weiterleitung aller Unterlagen an den Steuerberater
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*Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.